218 und Abtreibung
Die ÖDP versteht sich als eine Partei, die jegliches Leben achtet, auch das Leben eines Kindes vor der Geburt.
Deshalb ist unser politisches Ziel, die Zahl von Abtreibungen so niedrig wie möglich zu halten. Dies soll durch Beratung und Förderung erreicht werden. Eine Pflichtberatung, wie im § 218 vorgesehen, ist für die ÖDP essenziell. In dieser Beratung sollen werdende Mütter, aber auch Väter, über Hilfsmöglichkeiten im Falle einer Schwangerschaft informiert werden.
Unserer Meinung nach sind die bisherigen Hilfsmöglichkeiten bei Weitem noch nicht ausreichend. Unser Ziel ist es, dass keine Schwangere eine Schwangerschaft z.B. aus finanziellen Gründen abbrechen muss. Auch bei anderen Problemen ist mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.