Pressemitteilung
ÖDP enttäuscht über Urteil zu Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl
Keine Senkung des Unterschriftenquorums trotz deutlich kürzerer Sammelfrist bei vorgezogener Bundestagswahl
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) ist enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Unterschriftenquorum zur Bundestagswahl. Am heutigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl die Hürde in Baden-Württemberg von 2.000 Unterschriften weiterhin bestehen bleibt.
Der Landesvorsitzende Guido Klamt sprach von einer großen Enttäuschung, „Unverständlicherweise konnten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe den Argumenten der ÖDP nicht folgen.“ Dabei reichten bei vielen Landtagswahlen und auch der Europawahl weit weniger Unterschriften für die Zulassung aus, ohne dass es dabei zu Problemen bei der Durchführung der Wahlen gekommen wäre, so der ÖDP-Landesvorsitzende.
Leider sehe das Bundesverfassungsgericht in dem Unterschriftenquorum keine Benachteiligung kleiner Parteien bei der Wahlzulassung. Klamt: „Für die Wahl im Februar wird es nun schwierig, eine echte demokratische Wahl zu ermöglichen. Dabei wären in einer Demokratie kleine Parteien ein Korrektiv für die im Parlament vertretenen Parteien“.
Die ÖDP ist sich aber sicher, die Unterschriftenhürde dennoch zu überwinden. Laut dem ÖDP-Landesvorsitzenden konnten in den letzten zehn Tagen bereits über 500 Unterschriften gesammelt werden.