Pressemitteilung
Grundrechte wahren, unabhängig von Immunitätsnachweisen
Ein fehlender Immunitätsnachweis darf nicht zur Einschränkung von Grundrechten führen. Eingriff nur bei einer nachgewiesenen COVID-19-Infektion.
In der Formulierungshilfe „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" für die Fraktionen CDU/CSU und SPD, welche am 29.04.2020 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird der Eindruck vermittelt, dass indirekt eine Impfpflicht eingeführt werden soll, wenn durch ein Virus eine epidemische Lage eintritt. In einem Brief an das Gesundheitsministerium bittet der Landesvorsitzende Guido Klamt der Ökologisch-Demokratischen Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) Baden-Württemberg um Aufklärung: "Wenn gegenüber Personen ohne Immunitätsschutz Schutzmaßnahmen angeordnet und durchgeführt werden können, besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Personen mit Immunitäts- oder Impfschutz haben alle Grundrechte, während Personen ohne diesen Schutz mit Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen wie z.B. beim Demonstrationsrecht rechnen müssten. Dies führt indirekt zu einem Impfzwang." Die ÖDP spreche sich weder für oder gegen eine Impfung aus. Hier müsse jeder Bürger entscheiden und auch mit gewissen Einschränkungen rechnen, die sich aber nicht auf die Grundrechte auswirken dürfen. Nur bei einer nachgewiesenen Infektion dürfte in diese Rechte eingegriffen werden, so der ÖDP-Landesvorsitzende.
Inzwischen hat Gesundheitsminister Jens Spahn deutlich gemacht, dass es nun vorerst keine Regelungen dazu geben soll, inwiefern Immunitätsnachweise (Antikörpertest oder Impfpass) Ausnahmen von Alltags-Beschränkungen wie in der Corona-Krise ermöglichen könnten. "Dass Spahn zurückrudert, ist zu begrüßen," so Klamt. Nun erwartet er jedoch vom Gesundheitsministerium eine schriftliche Bestätigung, dass es auch in Zukunft keinen Zwang zu Immunitätsnachweisen für die Befreiung von Alltags-Beschränkungen geben soll, sofern keine Infektion nachgewiesen ist.