Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Für umfassende Information im Schwangerschaftskonflikt

Hilfsangebote für werdende Eltern nicht aus dem Blick verlieren

Babyrassel

Angesichts der Bundestagsdebatte um die geplante Abschaffung des „Werbeverbotes“ für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraph 219a StGB) fordert die ÖDP Baden-Württemberg die umfassende Information der werdenden Eltern über Hilfsangebote zur Fortsetzung der Schwangerschaft nicht aus dem Blick zu verlieren.

„Der Fokus der Bundesregierung liegt auf umfassender Information über Abtreibungsmöglichkeiten“, so Ute Göggelmann, Mitglied des Vorstandes der ÖDP Baden-Württemberg. „Das ist eine viel zu schmalspurige Definition eines Informationsrechtes.“ Selbstverständlich müssten werdende Eltern eines ungewollten Kindes die Möglichkeit haben, sich ungehindert über Abtreibungsmöglichkeiten informieren zu können. Eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lasse sich aber schon jetzt mit einem Klick von der Webpräsenz der Bundesärztekammer herunterladen. „Mittels einer gesetzlichen Klarstellung könnte den Arztpraxen und Kliniken erlaubt werden, die formalisierten Informationen auf ihrer Webpräsenz zu veröffentlichen oder auf andere Weise kundzutun, ohne Wege der Werbung zu eröffnen“, so Göggelmann. Eine Regelung im ärztlichen Standesrecht reiche nicht, weil sie jederzeit ohne Mitwirkung des Bundestages geändert werden könne. Außerdem blieben Dritte ausgenommen.

Göggelmann wehrt sich dagegen, den Schwangerschaftsabbruch mit Gesundheitsleistungen wie Operationen gleichzustellen, werde doch Leben getötet. "Das Lebensrecht jedes Menschen, auch das des ungeborenen, steht auf jeden Fall über dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren“, so Göggelmann. „Diese sollte daher nicht nur über Abtreibungsmöglichkeiten, sondern vor allem über alle Hilfsangebote für ein Leben mit dem Kind informiert werden." Der Vater des Ungeborenen sollte nach Möglichkeit ebenfalls in die Beratung einbezogen werden.

Bemerkenswert sei die Tatsache, dass es in den Jahren 2018 bis 2020 in Baden-Württemberg laut dem Landesjustizministerium keine einzige Ab- bzw. Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 219a StGB gab. Dies zeige, in welchem Maße die Debatte aus ideologischen Gründen aufgebauscht wird, mit dem Ziel der Liberalisierung bzw. Legalisierung der Abtreibung.

(Foto: wikimedia commons / Zeromonk)

Zurück