Pressemitteilung
Alternativstimme bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg einführen
Die Wahlrechtsreform darf nicht auf halbem Wege stecken bleiben, sondern soll dem Wählerwillen in möglichst hohem Maße Rechnung tragen
Der opportunistische Kurs der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion in Sachen Wahlrechtsreform ist laut einer Einschätzung von ÖDP-Mitglied Jan Altnickel in verschiedener Hinsicht sehr unvorteilhaft: „Während die CDU auf Bundesebene vom möglichen Koalitionspartner SPD sogar in Bezug auf ein Sondierungspapier Vertragstreue einfordert, negieren die CDU-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg ihrerseits Verpflichtungen aus einem richtigen Vertrag, nämlich dem Koalitionsvertrag mit den Grünen.“. Wie die Südwest Presse am 27.01.2018 berichtete, schrieb der CDU-Fraktionsvorstand an Parteigliederungen im Südwesten, Koalitionsverträge würden nie 1:1 umgesetzt. Dies führe, so der ÖDP-Politiker, unweigerlich zu der Frage, wie man andererseits von einem bloßen Sondierungspapier Verbindlichkeiten ableiten kann: „Die CDU scheint Übereinkünfte so zu interpretieren, wie sie es gerade brauchen kann. Das ist alles andere als vertrauensfördernd.“.
Wenn darüber hinaus sogar die Vorsitzende der Frauen Union im Land ein Wahlrecht zur „Wiederwahl der Etablierten“ (Inge Gräßle, 27.01.18, Südwest Presse) kritisiere, laufe etwas gewaltig schief, führt Altnickel weiter aus: „Das derzeit gültige Recht legitimiert Bestrebungen von Politikern, ihre eigenen Posten und Ämter zu zementieren. Wer einmal im Parlament sitzt, kann nicht nur das Wahlrecht zu seinen Gunsten festlegen, sondern darüber hinaus auch Steuergelder so einsetzen, dass der eigene Geldbeutel und die Parteikasse sich besonders freuen.“. Dies wiederum ermögliche eine professionell wirkende Partei-Präsentation in der Öffentlichkeit, die ihrerseits die Wahlentscheidung vieler Wähler maßgeblich beeinflusse. Trotz qualitativer Mängel könnten sich die etablierten Parteien auf die mit Steuergeldern finanzierte Fassade verlassen und mit ihrer Wiederwahl in diesem sich selbst erhaltenden System rechnen. Das Nachsehen hätten politische Parteien außerhalb des Landtages (in diesem Fall), die keine Mitsprache über das Wahlrecht und die Verwendung von öffentlichen Geldern zur Bezahlung von Politik haben.
Die ÖDP Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, dass - wie in den meisten anderen Bundesländern auch - zwischen einer Erst- und einer Zweitstimme unterschieden wird. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Landtag erhält, ist letztendlich der Prozentsatz an Zweistimmen entscheidend, die sie auf sich vereinigen kann. Dabei spricht sich die ÖDP Baden-Württemberg für die Einführung einer Alternativstimme aus. "Derzeit fallen aufgrund der 5 % - Hürde viele Stimmen für Parteien, die diese Hürde nicht überspringen, unter den Tisch", so Jan Altnickel. "Die Alternativstimme kommt zum Zuge, wenn die vom Wähler favorisierte Partei an der 5 % - Hürde scheitert." Auf diese Weise würde der Wählerwille besser abgebildet als dies ohne eine Alternativstimme der Fall ist.